Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
Das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (AFABNDG) vom 23. Dezember 2016 ist ein deutsches Artikelgesetz, welches das BND-Gesetz (BNDG) umfangreich, das Telekommunikationsgesetz (TKG) und weitere Gesetze änderte. Mit ihm wurden die Rechtsgrundlage für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) präzisiert und neue Kontrollrechte eingeführt. Dazu wurde das Unabhängige Gremium geschaffen. Das Gesetz enthält zudem eine Erlaubnis zur Neubekanntmachung des BND-Gesetzes.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes |
Abkürzung: | AFABNDG (nicht amtlich) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Staatsrecht, Nachrichtendienstrecht |
Erlassen am: | 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3346) |
Inkrafttreten am: | 31. Dezember 2016 |
GESTA: | B074 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Am 19. Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen des BND-Gesetzes überwiegend für verfassungswidrig, da es gegen das grundrechtliche Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und gegen die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt.