Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe

Das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Olpe vom 18. Juni 1969 regelt die Neugliederung der Gemeinden des Kreises Olpe (Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen). Das Gesetz trat am 1. Juli 1969 in Kraft. Es schloss 20 Gemeinden des Kreises Olpe sowie 3 Gemeinden des Kreises Meschede zu 7 neuen amtsfreien Gemeinden im Kreis Olpe zusammen. Gleichzeitig wurde die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Olpe und dem Oberbergischen Kreis durch Gebietsaustausch im Bereich Drolshagen/Lieberhausen verändert. Lediglich die Gemeinde Lenne blieb durch das Neugliederungsgesetz unverändert; sie wurde durch das Sauerland/Paderborn-Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 1975 in die Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis eingegliedert.

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