Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna

Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna war eines der ersten Gesetze der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen, welches am 19. Dezember 1967 verkündet wurde und am 1. Januar 1968 in Kraft trat. Es gliederte die Gemeinden des damaligen Landkreises Unna neu und vergrößerte auch die kreisfreien Städte Hamm und Lünen.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 19. Dezember 1967
Inkrafttreten am: 1. Januar 1968
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Ruhrgebiet-Gesetz wurde der Landkreis (nunmehr Kreis) Unna zum 1. Januar 1975 aufgelöst und in einen neuen, größeren Kreis Unna eingegliedert. Die Stadt Hamm erlebte durch das Münster/Hamm-Gesetz eine zusätzliche Vergrößerung.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.