Gesetzesändernde Verordnung

Die gesetzesändernde Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch "verfassungsunmittelbare gesetzesändernde Verordnung". Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).

Die gesetzesändernde Verordnung wird daher in der Regel zur Abänderung eines formell korrekt und bereits erlassenen Gesetzes erlassen (siehe dazu das Modell des Stufenbaus der Rechtsordnung).

Es wird bei den selbständigen Verordnungen in

unterschieden.

Gesetzesändernde Verordnungen sind jedenfalls unzulässig, soweit sie gegen Grundnormen der Verfassung verstoßen.

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