Gesetzesvertretende Verordnung
Die gesetzesvertretende Verordnung (auch „selbständige Verordnung im engeren Sinn“) ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch „verfassungsunmittelbare gesetzesvertretende Verordnung“. Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).
Die gesetzesvertretende Verordnung wird daher in der Regel anstelle eines Gesetzes erlassen (siehe dazu das Modell des Stufenbaus der Rechtsordnung).
Es wird bei den selbständigen Verordnungen in
- gesetzesvertretende Verordnungen,
- gesetzesergänzende Verordnungen,
- gesetzesändernde Verordnungen
unterschieden.
Gesetzesvertretende Verordnungen sind jedenfalls unzulässig, soweit sie gegen Grundnormen der Verfassung verstoßen.
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