Gesetzesvorbehalt
Ein Gesetzesvorbehalt ist eine verfassungsrechtliche Grundrechtsschranke. Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt dürfen nur durch (formelles) Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes (Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Urteil) eingeschränkt werden. Es handelt sich zugleich um eine Kompetenzzuweisung an das demokratisch in besonderer Weise legitimierte, nach öffentlicher Diskussion entscheidende Parlament (Parlamentsvorbehalt), dem die verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Grundrechtsbeschränkung insoweit vorbehalten ist.
Bei Grundrechten mit verfassungsunmittelbaren Schranken enthält die Verfassung selbst die Voraussetzungen für die Rechtfertigung eines Eingriffs (Art. 13 Abs. 7 HS 1 GG), Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt sind nur durch kollidierende Grundrechte Dritter oder durch andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter einschränkbar (Art. 5 Abs. 3, Art. 9 Abs. 3 GG).