Gesetzgebungsverfahren (Belgien)
Das Gesetzgebungsverfahren nimmt in Belgien verschiedene Formen an, abhängig davon ob es sich um ein „Gesetz“ des föderalen Parlamentes oder um ein „Dekret“ der Gemeinschaften und Regionen bzw. um eine „Ordonnanz“ der Region Brüssel-Hauptstadt handelt. Wird ein Gesetz vom föderalen Parlament, das heißt von der Abgeordnetenkammer und gegebenenfalls dem Senat, verabschiedet, sind drei verschiedene Gesetzgebungsverfahren möglich. Alle Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen unterliegen der Verfassungskontrolle des Verfassungsgerichtshofes.
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