Gesetzliche Erwerbungsart

Unter der Gesetzlichen Erwerbungsart (auch: Modus) versteht man die vom österreichischen Gesetz abschließend geregelten Möglichkeiten der Übergabeformen zur wirksamen Eigentumsübertragung.

In Österreich stellt § 380 ABGB fest, dass ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kein Eigentum erlangt werden kann. Zusätzlich verdeutlicht der Gesetzgeber in § 425 ABGB, dass Eigentum und alle dinglichen Rechte überhaupt, außer den in dem Gesetze bestimmten Fällen, nur durch rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden.

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