Gewöhnlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist ein Rechtsbegriff, der ein tatsächliches Verhältnis beschreibt. Der gewöhnliche Aufenthalt ist Anknüpfungspunkt für zahlreiche Rechtsfolgen, so beispielsweise im Steuerrecht, im Schadenersatzrecht, im Kollisionsrecht oder im Familienrecht oder im Sozialrecht.

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