Gezielte Tötung

Als gezielte Tötung (englisch targeted killing) versteht man die von einem Staat oder einer Organisation durchgeführte Tötung einer Person, die als ungesetzlicher Kombattant oder allgemeine Bedrohung für die Sicherheit der eigenen Bevölkerung angesehen wird. Die Taktik steht häufig im Zusammenhang mit asymmetrischer Kriegsführung und wird insbesondere gegen Personen angewendet, die sich in Staaten aufhalten, in denen der Einsatz konventioneller Streitkräfte nicht möglich ist und in denen die dortigen Behörden eine straf- oder völkerrechtliche Verfolgung der entsprechenden Person nicht durchsetzen können oder wollen. Neben geheimdienstlichen Operationen kann dies auch eine Kommandooperation einer polizeilichen oder militärischen Spezialeinheit sein. Die Tötungen können sowohl im eigenen Land als auch auf fremden Gebiet erfolgen.

Seit Ende der 2000er Jahre setzen die USA zunehmend ferngesteuerte unbemannte Fluggeräte (Drohnen) ein, um ausgewählte Menschen in anderen Ländern mit Luft-Boden-Raketen zu töten, wobei auch Unbeteiligte ums Leben kommen (vgl. Kollateralschaden). Die Zahl der getöteten Menschen geht in die Tausende.

Die Vorgehensweise ist juristisch und ethisch umstritten, wird jedoch unter westlichen Staaten und deren Verbündeten in der Regel geduldet. Kritiker wie Thomas Fischer bezeichnen das Vorgehen häufig als grundsätzlich illegal und als staatlich sanktionierten Mord, und den Begriff der „gezielten Tötung“ dementsprechend als beschönigend. In der jüngeren Vergangenheit führte diese Praxis zu teilweise erheblichen politischen Spannungen, etwa zwischen den USA und Pakistan sowie Israel und mehreren europäischen Ländern. Seit den 2010er Jahren haben die USA vor allem durch die Verstärkung der Drohnenangriffe in Pakistan auf Terrorverdächtige erhebliche Kritik von verschiedenen Seiten auf sich gezogen. Dabei sind nach unabhängigen Studien allein in Pakistan bereits mehrere hundert Unbeteiligte ums Leben gekommen. Auch einige amerikanische Juristen bezeichneten die Praxis in offiziellen Anhörungen als „klaren Bruch des Völkerrechts“.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.