Keine Gleichheit im Unrecht

Keine Gleichheit im Unrecht ist eine Formulierung aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche die Absage an ein gleichförmig unrechtmäßiges Verhalten eines Trägers öffentlicher Gewalt im Bereich der Leistungsverwaltung kennzeichnet. In der rechtswissenschaftlichen Literatur sind auch die Schlagworte Keine Gleichbehandlung im Unrecht oder Kein Anspruch auf Fehlerwiederholung gebräuchlich.

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