Gute Laborpraxis
Gute Laborpraxis (GLP) (englisch Good Laboratory Practice) ist ein formaler Rahmen für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an Chemikalien, Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und Sprengstoffen. In vielen Ländern ist die GLP gesetzlich vorgeschrieben.
Der Anwendungsbereich nach GLP-Vorschrift sind die „nichtklinische[n] experimentelle[n] Prüfungen von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, sind unter Einhaltung der Grundsätze der guten Laborpraxis nach Anhang 1 des Gesetzes durchzuführen.“
Die GLP legen den organisatorischen Ablauf und die Bedingungen, unter denen Laborprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden, fest. Daneben beschäftigen sie sich auch mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfung. Nach GLP durchgeführte Studien werden üblicherweise mit dem Klimisch-Score 1 bewertet.
Neue Versuche zur Datenerhebung im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH sind nach GLP (Guten Laborpraxis) durchzuführen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
An der internationalen Organisation, und als Orientierungshilfe für die verschiedenen Länder für die GLP, ist die OECD beteiligt. Die deutsche Bundesstelle für Gute Laborpraxis (GLP-Bundesstelle) ist beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelt.
Rechtlich ist die GLP in EG-Richtlinien und in Deutschland im Chemikaliengesetz (ChemG) verankert. Im Anhang 1 des ChemG sind die „Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP)“ hinterlegt.