Grágás

Die Grágás (im Deutschen „Graugans“) ist ein altisländisches Rechtsbuch.

Es handelt sich dabei um die Niederschrift des Rechtes des isländischen Freistaates vor 1263, kurz vor seinem Anschluss an Norwegen. Im Winter 1117/1118 wurden im Auftrag des Althings von 1117 erstmals wesentliche Teile desjenigen Textes niedergeschrieben, den der Gesetzessprecher auf der Althingversammlung 1117 vorgetragen hatte. Damit wird allgemein die Zeit des isländischen Schrifttums angesetzt. Da diese Fassung, der Vorläufer der Grágás, vom Althing 1118 ohne Gegenstimme angenommen wurde, darf man davon ausgehen, dass dieser Text als echtes Gesetz angesehen werden kann. Es wird nach dem Verfasser Hafliði Hafliðaskrá genannt. Zwischen 1122 und 1133 setzte man in gleicher Weise das Christenrecht.

Wie es zum Namen Grágás gekommen ist, ist unbekannt. Der Name taucht erstmals am Ende des 16. oder zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf. Grágás wurde auch das trøndersche Gesetz „Frostathingslov“ genannt, das Håkon der Gute erlassen hatte und Magnus der Gute hatte aufschreiben lassen.

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