Grade der Schweizer Armee

Die Bezeichnungen der Grade in der Schweizer Armee (Äquivalent zu Dienstgrade in Österreich und Deutschland) wurden durch das Parlament in Art. 102 Militärgesetz (MG) festgelegt. Der Bundesrat kann für die Mannschaft und die Unteroffiziere weitere Dienstgrade einführen. Von diesem Recht hat er für die Armee XXI in Art. 5 der Verordnung über die Organisation der Armee (VOA) vom 26. November 2003 Gebrauch gemacht, welcher seit 1. Januar 2011 durch eine Anpassung von Art. 102 MG überflüssig geworden ist. Für die Änderung der Offiziersgrade ist eine Gesetzesänderung durch das Parlament notwendig.

Im Gegensatz zu anderen Streitkräften tragen die Angehörigen der Luftwaffe der Schweizer Armee dieselben Gradbezeichnungen und Abzeichen wie die Angehörigen des Heeres.

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