Grenzgänger

Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die über eine Staatsgrenze hinweg pendeln, um in dem Gebiet jenseits der Grenze zu arbeiten, in die Schule zu gehen oder Ähnliches zu machen. Meist haben diese Personen ihren Wohnsitz im Grenzgebiet.

Voraussetzungen sind zwischenstaatliche Freizügigkeit und verkehrsmäßige Erschließung der Grenzgebiete der betroffenen Staaten. Das Grenzgängerwesen entstand in Europa als eine Folge der europäischen Einigung. Dagegen war es zu dem Phänomen der Grenzgänger im Raum Berlin 1948–1961 durch die Errichtung und nicht durch den Abbau einer Grenze innerhalb einer großstädtisch geprägten Industrieregion gekommen.

Im Steuerrecht unterscheidet man in Deutschland zwischen den Begriffen Grenzgänger und Grenzpendler. In diesem Kontext sind Grenzgänger im Inland wohnhaft und einkommensteuerpflichtig, aber im Ausland unselbstständig erwerbstätig und suchen täglich oder mindestens einmal wöchentlich ihren inländischen Wohnsitz auf. Grenzpendler sind hingegen Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern.

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