Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden
Der Grenzvertrag zwischen dem Königreich Württemberg und dem Großherzogtum Baden vom 2. Oktober 1810 gehört in eine Kaskade von Verträgen, die zwischen den Rheinbundstaaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen in Paris 1810 geschlossen wurden. Die in diesem Vertrag geschaffene Grenze zwischen Württemberg und Baden hatte in Baden-Württemberg bis zur großen Verwaltungsreform 1973 Bestand und ist darüber hinaus bis heute zum Beispiel in den Zuständigkeitsgebieten der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen weitgehend erhalten geblieben.
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