Großkredit

Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen einen Kredit, den ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und dessen Höhe eine beachtliche Größenordnung erreicht. In der EU-weit gültigen Kapitaladäquanzverordnung (englische Abkürzung CRR) wird vom Großkredit gesprochen, wenn die Kredithöhe 10 % des Kernkapitals der des Kreditinstituts erreicht oder überschreitet (Art. 392 CRR II).

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