Großwale
Als Großwale werden die Wale bezeichnet, die zu den 13 Walarten gehören, die 1946 im Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs aufgelistet wurden. Die Einteilung der Wale in Groß- und Kleinwale ist politisch und völkerrechtlich motiviert und hat keinen wissenschaftlichen oder taxonomischen Hintergrund. Auch gibt es keine klare Grenze hinsichtlich der Körperlänge bei der Unterscheidung von Groß- und Kleinwalen. Einige Kleinwalarten wie der Schwertwal oder der Baird-Wal erreichen oder übertreffen durchaus die Größe des Zwergwals, der kleinsten Großwalart.
Fast alle Großwale gehören zu den Bartenwalen, umgekehrt umfassen sie die meisten Vertreter dieser Gruppe – lediglich der Zwergglattwal und der erst 2003 beschriebene Omurawal zählen nicht zu den Großwalen. Die einzige Zahnwalart, die den Großwalen zugeordnet wurde, ist der Pottwal.