Kleinwale

Als Kleinwale werden die Vertreter der Wale bezeichnet, die nicht zu den 13 Großwalarten gehören, die 1946 im Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs aufgelistet wurden. Diese Einteilung der Wale ist politisch und völkerrechtlich motiviert und hat keinen wissenschaftlichen oder taxonomischen Hintergrund. Auch gibt es keine klare Grenze hinsichtlich der Körperlänge bei der Unterscheidung von Groß- und Kleinwalen. Einige Kleinwalarten erreichen durchaus die Größe des Zwergwals, der kleinsten Großwalart. Fast alle Kleinwale gehören zu den Zahnwalen. Die einzige Zahnwalart, die den Großwalen zugeordnet wurde, ist der Pottwal.

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