Grundsteuerwert
Der Grundsteuerwert ist im deutschen Steuerrecht ein Wert für inländische Grundstücke des Grundvermögens und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, der auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren vom Finanzamt berechnet und festgestellt wird und für den Grundsteuermessbetrag und damit für die Grundsteuer als Bemessungsgrundlage dient. Er löst den Einheitswert ab, der im Jahr 2018 in seiner veralteten Form für verfassungswidrig erklärt wurde. Rechtsgrundlage für den Grundsteuerwert ist das Bewertungsgesetz (Bundesgesetz). In manchen Bundesländern wird die Grundsteuer-Bemessungsgrundlage des Grundvermögens auch vollständig anders berechnet und bezeichnet, z. B. als wertunabhängiger Äquivalenzbetrag. Den Grundsteuerwert des Bundesgesetzes wenden die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an.
Grundsteuerwerte werden erstmals auf den Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt, im Rahmen einer sogenannten Hauptfeststellung. Der Grundstückseigentümer muss zu diesem Zweck beim Finanzamt eine Feststellungserklärung abgeben. Wirksam werden die Neubewertungen erstmals ab 1. Januar 2025 mit der ersten Hauptveranlagung zur (reformierten) Grundsteuer.