Gymnasialprofessor
Gymnasialprofessor ist eine Bezeichnung für Lehrkräfte an höheren Schulen, insbesondere an Gymnasien, mit regional unterschiedlicher Bedeutung.
In Deutschland war Gymnasialprofessor eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst. Diese wird nicht mehr verliehen (auslaufende Amtsbezeichnung), darf aber von den bisherigen Amtsinhabern weiter geführt werden, die mittlerweile pensioniert sind. Diese Bezeichnung hat eine lange Tradition. Es gab sie schon im Deutschen Reich und davor in einzelnen deutschen Kleinstaaten.
In Österreich werden allgemein an höheren Schulen (AHS und BHS) Lehrende mit Universitätsbildung als Professoren bezeichnet. Früher stand der Titel nur den pragmatisierten Lehrern zu, seit 2006 führen jedoch die Vertragslehrer der Entlohnungsgruppen l pa und l 1 auch amtlich die Verwendungsbezeichnung „Professor“. Seit der Dienstrechtsnovelle 2013 dürfen alle neu eintretenden Vertragsbediensteten Lehrer von der Volksschule an den Berufstitel „Professor“ führen. Ursprünglich wurde der Berufstitel durch den Kaiser (anstelle von Gehaltsangleichungen an die allgemeinen Verwaltungsbeamten; vgl. Dienstrechtsänderung 2013) eingeführt und besteht bis heute als Berufstitel für die an Universitäten ausgebildeten Lehrkräfte an Höheren Schulen bzw. Lehrerausbildungsstätten. Dienstältere Direktoren bekommen weiterhin den Berufstitel „Hofrat“ (HR).