SS- und Polizeiführer
Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF) und die als Zwischenebene eingeführten SS- und Polizeiführer (SSPF) waren in Personalunion SS- und Polizei-Führer in der Zeit des Nationalsozialismus. Ihre Aufgabe war die Koordination von SS und Polizei (Zuständigkeitsbereiche von Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Himmler) im Mobilisierungsfall (Kriegsfall). Dieses Bindeglied der inneren Verwaltung und der Partei wurde als eine der Vorbereitungen zum Krieg oder der Errichtung einer Besatzungsmacht in jedem Wehrkreis bzw. Besetzten Gebiet eingerichtet. Die HSSPF kamen aus der SS-Administration und wurden auch von dieser bezahlt („Führer“), nur Aufwand für „polizeiliche“ Aufgaben wurde vom MdI refundiert (BMBliV S. 2119) – erst im April 1941 wurden die HSSPF per Ernennungsdekret zu „Generälen der Polizei“ ernannt. In der Folge gab es dennoch nur ganz wenige HSSPF, die aus der Polizeiadministration kamen.
Im Stab des HSSFP waren der jeweils lokale Stabsführer der Allgemeinen SS (bzw. der Waffen-SS im Falle besetzter Gebiete), jeweilige Inspekteur/Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD und der jeweilige Inspekteur/Befehlshaber der Ordnungspolizei vertreten.