Waffen-SS
Waffen-SS war ab Ende 1939 die Bezeichnung für die schon früher aufgestellten militärischen Verbände der nationalsozialistischen Parteitruppe SS. Ab Mitte 1940 war sie organisatorisch eigenständig und unterstand dem direkten Oberbefehl des Reichsführers SS Heinrich Himmler. Ihr gehörten sowohl Kampfverbände als auch die Wachmannschaften der Konzentrationslager an, die Wachmannschaften wurden jedoch ausschließlich von den Totenkopf-Wachsturmbannen und den SS-Totenkopfstandarten gestellt. Letztere wurden 1941 in die Waffen-SS überführt, wobei die meisten Standarten als reguläre SS-Infanterie-Regimenter in SS-Divisionen eingegliedert wurden. Nur noch den drei Regimentern der späteren 3. SS-Panzer-Division „Totenkopf“ und den Wachverbänden der Konzentrationslager war es erlaubt, den Kragenspiegel mit dem Totenkopf zu tragen. Es gab einen regen Personalaustausch zwischen den die KZ bewachenden Totenkopfverbänden, der „Totenkopf“-Division, und weiteren Verbänden der Waffen-SS.
Waffen-SS | |
---|---|
Aktiv | 1940–1945 |
Staat | Deutsches Reich |
Streitkräfte | Waffen-SS |
Teilstreitkraft | Landstreitkräfte, dem Oberkommando des Heeres (OKH) unterstellt |
Truppengattung | Panzer, Panzergrenadiere, Infanterie, Gebirgsjäger, Kavallerie, Fallschirmjäger, Artillerie und sogenannte SS-Sonderverbände/SS-Jagdverbände |
Gliederung | 38 Divisionen |
Stärke | 915.000 Mann (Gesamtstärke bis 1945) |
Motto | Meine Ehre heißt Treue |
Farben | siehe Waffenfarben (Waffen-SS) |
Schlachten | Zweiter Weltkrieg |
Waffen-SS | |
Oberkommando | SS-Führungshauptamt, Berlin |
Reichsführer SS | Heinrich Himmler (1929–1945) |
Ehemalige Kommandeure |
|
Insignien | |
doppelte Siegrune | |
Ihre Kampfverbände wurden im Zweiten Weltkrieg dem Oberbefehl der Wehrmacht unterstellt, kämpften an der Front und wurden zur Sicherung der okkupierten Gebiete gegen Widerstandskämpfer eingesetzt. Aufgrund ihrer Beteiligung am Holocaust, am Porajmos und an zahlreichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die zivile Bevölkerung wurde sie 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt. In Deutschland sind die Verbreitung von Propagandamaterial und die Verwendung von Kennzeichen der SS strafbar (§§ 86 und 86a StGB).