Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst bezeichnet im deutschen Beamtenrecht eine Laufbahn innerhalb der Laufbahngruppe des höheren Dienstes. Beamte dieser Laufbahn haben grundsätzlich ein Studium aus der Fächergruppe der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften (Anlage 2 der AVwV zur BLV) mit einem Master oder einem vergleichbaren Abschluss vollendet.
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