Hörereignis

Mit dem Begriff Hörereignis wird beschrieben, wie ein physikalisches Schallereignis von einem Menschen subjektiv wahrgenommen wird. Das Hörereignis wird räumlich, zeitlich und spektral durch subjektive Empfindungsgrößen, wie z. B. Klangfarbe, Durchsichtigkeit, Raumeindruck, Lautheit usw. beschrieben. Der Zusammenhang von Schallereignis (Reiz) und Hörereignis (Empfindung) ist komplex. Beide Größen können nicht gleichgesetzt werden.

Dieser Terminus wurde von Jens Blauert (Lehrstuhl für Allgemeine Elektrotechnik und Akustik der Fakultät für Elektrotechnik der Ruhr-Universität Bochum) im Jahre 1966 eingeführt, um eine saubere begriffliche Trennung vom Schallereignis zu gewährleisten. Ein Hörereignis ist der auditive Wahrnehmungsgegenstand.

Hörereignisse sind der zentrale Untersuchungsgegenstand der Psychoakustik. Untersucht wird hierbei in Hörversuchen insbesondere der Zusammenhang zwischen physikalischen Größen, z. B. Schallfeldgrößen, und den entsprechenden Wahrnehmungen (psychoakustische Empfindungsgrößen) von Versuchspersonen. Hieraus lassen sich wiederum Rückschlüsse auf die Verarbeitungsmethoden des menschlichen Gehörs ziehen.

Aspekte der Untersuchungen von Hörereignissen können sein:

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