Hamburger Abkommen

Das sogenannte Hamburger Abkommen (Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens) war eine Vereinbarung der deutschen Bundesländer mit dem Ziel, das allgemeinbildende Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland zu vereinheitlichen. Es wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeitet und am 28. Oktober 1964 von den Regierungschefs der Länder verabschiedet. Zum 14. Oktober 1971 erfolgte eine Überarbeitung. Mit mehreren ähnlichen Vereinbarungen zu anderen Schulformen bildete es zusammen mit späteren Beschlüssen eine wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des deutschen Bildungswesens. Das Hamburger Abkommen ersetzte damit das Düsseldorfer Abkommen der KMK von 1955.

Zum 9. Februar 2021 wurde das Abkommen durch die Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen abgelöst, welche im Oktober 2020 von der KMK beschlossen wurde.

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