Hauptmangel
Als Hauptmangel (auch Hauptgewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis zum 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen.
Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Zuge der EU-Harmonisierung wurden zum 1. Januar 2002 diese Vorschriften ersatzlos gestrichen. Heute gilt für den Viehhandel dieselbe Gewährleistung wie für Sachen. Eine Ankaufsuntersuchung wird weiterhin empfohlen.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.