Hauptuntersuchung (Bahn)
Die Untersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen sind in Deutschland unter anderem durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In § 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen. Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht Jahre verlängert werden.
Wiederkehrende Untersuchungen an Schienenfahrzeugen werden in Deutschland überwiegend in den Werkstätten der Bahnbetriebe oder der Fahrzeughersteller durchgeführt. Es gibt auch einige Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung und Untersuchung von Fahrzeugen spezialisiert haben.