Hausbetreuungsgesetz

Das Hausbetreuungsgesetz gilt in Österreich für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe drei sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Angehörige oder professionelle Pfleger brauchen.

Damit soll es auch eine öffentliche Förderung der Betreuung daheim ab Pflegestufe drei geben. Das Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007 ist ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz, kurz: HBeG). Es trat am 1. Juli 2007 in Kraft. Die daraus entstehenden Kosten teilen sich Bundesländer und Bund.

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