Hausfriedensbruch (Schweiz)
Hausfriedensbruch ist nach Schweizer Recht ein Delikt des Strafrechts. Es ist erfüllt, wenn eine Person sich gegen den Willen des Berechtigten Zutritt zu einem Gebäude, einem umfriedeten Grundstück oder einem Werkplatz verschafft oder sich gegen den ausdrücklichen Willen des Berechtigten dort aufhält.
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