Hemmung (Recht)

Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum während einer Verjährungsfrist, innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgründe zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Gründe weiterläuft. Im Strafprozess- und Verwaltungsrecht bewirkt die Hemmung, dass ein Gerichtsurteil oder ein Verwaltungsakt nicht rechtswirksam wird, bevor über ein eingelegtes Rechtsmittel abschließend entschieden ist.

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