Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten. Im Zivilrecht führt der Ablauf der Verjährungsfrist (also der Eintritt der Verjährung) dazu, dass dem Schuldner von Gesetzes wegen ein Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt wird (§ 214 BGB). Die Geltendmachung dieses Leistungsverweigerungsrechts durch den Schuldner führt dazu, dass der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen kann, obwohl dieser nicht erloschen ist. Im öffentlichen Recht führt der Eintritt der Verjährung regelmäßig ebenfalls lediglich zur Einräumung eines Leistungsverweigerungsrechts. Ausnahmsweise führt der Eintritt der Verjährung aber auch zum Erlöschen des Anspruchs (z. B. §§ 228 ff., 232 Abgabenordnung). Die strafrechtliche Verjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar, das heißt, die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden, entsprechend bei Ordnungswidrigkeiten. Von der Verjährung zu unterscheiden ist die dieser ähnliche Verwirkung.

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