Herkunftslandprinzip

Mit Herkunftsland- beziehungsweise Ursprungslandprinzip bezeichnet man mehrere Prinzipien, die die Rechtsstellung von Waren- und Dienstleistungsanbietern in einem gemeinsamen Markt wie etwa der Europäischen Union im grenzüberschreitenden Verkehr regeln.
Dabei finden die Regeln des Herkunftslandes Anwendung.

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