Herrschaft Beeskow
Die Herrschaft Beeskow war eine ursprünglich zur Niederlausitz (bzw. genauer Markgrafschaft Lausitz) gehörende Adelsherrschaft um die Stadt Beeskow, die 1272 erstmals urkundlich fassbar wird. Die Herrschaft wurde 1518 zusammen mit der westlich anschließenden Herrschaft Storkow (um Storkow) von dem in Geldnöten steckenden Adelsgeschlecht der Biebersteiner an den Bischof von Lebus verpfändet. Die hochverschuldeten Biebersteiner konnten das Pfand aber nicht mehr auslösen. Nach deren Aussterben 1551 fiel das Lehen nominell an die böhmische Krone. 1555/56 wurde das Pfand weitergereicht an den brandenburgischen Markgrafen Johann von Küstrin, der die Herrschaft bis zu seinem Tod 1571 innehatte. Gegen hohe Geldzahlungen an den böhmischen König und deutschen Kaiser Ferdinand I. wurde die Pfandherrschaft zunächst verlängert. Erst 1575 erlangte der brandenburgische Kurfürst Johann Georg die erbliche Belehnung; die Herrschaft Beeskow (und die damit verbundene Herrschaft Storkow) war nun faktisch ein Teil der Kurmark geworden. Nominell blieb die böhmische Oberlehensherrschaft aber bis 1742 bestehen. Aus den beiden Herrschaften bildete sich im Verlauf des 18. Jahrhunderts der Beeskow-Storkowische Kreis heraus, der 1815 aufgelöst, 1836 jedoch wiederhergestellt wurde und bis 1950 Bestand hatte. Das Gebiet der ehemaligen Herrschaft Beeskow gehört heute zum Landkreis Oder-Spree (Brandenburg).