Herrschaft Storkow
Die Herrschaft Storkow war eine ursprünglich zur Niederlausitz bzw. genauer Markgrafschaft Lausitz gehörende Adelsherrschaft, die bereits 1209 erstmals urkundlich fassbar wird. Sie kam zusammen mit der (Nieder-)Lausitz 1367 unter die Oberlehensherrschaft des Königreichs Böhmen. Die Herrschaft wurde 1518 zusammen mit der östlich anschließenden Herrschaft Beeskow von ihren Besitzern, dem in Geldnöten steckenden Adelsgeschlecht der Biebersteiner an den Bischof von Lebus verpfändet. Die hochverschuldeten Biebersteiner konnten das Pfand nicht mehr auslösen. Nach deren Aussterben 1551 im Mannesstamm fiel das Lehen nominell an die böhmische Krone zurück. 1555/6 wurde das Pfand vom letzten Bischof von Lebus weitergereicht an den brandenburgischen Markgrafen Johann von Küstrin, der die Herrschaft bis zu seinem Tod 1571 innehatte. Gegen hohe Geldzahlungen an den böhmischen König und deutschen Kaiser Ferdinand I. wurde die Pfandherrschaft zunächst verlängert. Erst 1575 erlangte der brandenburgische Kurfürst Johann Georg die erbliche Belehnung; die Herrschaft Storkow (und die damit verbundene Herrschaft Beeskow) wurde nun ein Teil der Kurmark, obwohl nominell die böhmische Oberlehensherrschaft bis 1742 bestehen blieb. Aus den beiden Herrschaften bildete sich im Verlauf des 18. Jahrhunderts der Beeskow-Storkowische Kreis heraus, der 1815/6 aufgelöst, 1836 jedoch als Kreis Beeskow-Storkow wieder hergestellt wurde und bis 1950 Bestand hatte. Das Gebiet der ehemaligen Herrschaft Storkow gehört heute zum Landkreis Oder-Spree (Brandenburg), ein kleinerer Teil im Süden auch zum Landkreis Dahme-Spreewald.