Hochbrücke
In der kaiserlichen Bauordnung für den Kaiser-Wilhelm-Kanal, heute Nord-Ostsee-Kanal, wurde als Hochbrücke eine Brücke bezeichnet, deren lichte Durchfahrtshöhe über der Wasserstraße mindestens 42 Meter und deren Stützweite mindestens 140 Meter betragen muss. Allerdings wird nicht jede Brücke mit diesen Dimensionen als Hochbrücke bezeichnet.
Heutzutage wird der Begriff auch bei anderen Brückenabmessungen verwendet. Außerdem werden auch einige Talbrücken und innerstädtische Straßenbrücken als „Hochbrücke“ bezeichnet.
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