Hochhaus Herrengasse

Das Hochhaus Herrengasse in der Herrengasse 6–8, Fahnengasse 2 und Wallnerstraße 5–7 im 1. Wiener Gemeindebezirk war zum Zeitpunkt seiner Errichtung 1932 das höchste Wohngebäude in Wien. Außerdem war es nach dem 1827 errichteten Kornhäuselturm das zweite Wiener Hochhaus gemäß der aktuellen Definition der Bauordnung von Wien, welche eine unüblich hohe Mindesthöhe von 35 m vorschreibt.

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