Hochschulrecht
Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem Besonderen Verwaltungsrecht und umfasst die Regelungen im Hochschulwesen.
Als Rahmengesetz gilt das Hochschulrahmengesetz (HRG). Für Hochschulen der Länder gilt das auszufüllende Landeshochschulgesetz (LHG).
Inhalte des Hochschulrechts innerhalb jeder Einrichtung sind interne Regelungen zur Hochschulverfassung (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren sowie die Prüfungsordnung.
In Deutschland ist das Hochschulrecht traditionell auf die Autonomie der Hochschulen ausgerichtet, die viele Angelegenheiten selbst durch Satzung regeln können. Die Hochschulgesetze beschränken sich deshalb auf die Regelung grundsätzlicher Rahmenbedingungen.