Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung ist eine medizinische Behandlung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Der biologische Prozess beginnt mit dem Zusammentreffen der Spermien und der Eizelle und endet mit der Vereinigung der beiden Vorkerne mit ihren jeweils haploiden Chromosomensätzen. Das Ergebnis dieser Karyogamie ist eine Zygote, die die Genome beider Eltern enthält. Künstliche Befruchtung darf in Deutschland nur von einem Arzt vorgenommen werden und setzt die Einwilligung von Mann und Frau voraus (§ 9 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1 ESchG).

In der Tierzucht wird der Vorgang als künstliche Besamung bezeichnet. Bei Pflanzen geht der Befruchtung die Fremd- oder Selbstbestäubung voraus.

Künstliche Befruchtung wird bei Menschen angewandt, um Einzelpersonen oder Paaren mit Kinderwunsch zu einem Kind (oder Kindern) zu verhelfen, den sie sich auf natürlichem Wege nicht erfüllen können oder wollen. Bei über 90 % der betroffenen heterosexuellen Paare liegen körperliche Ursachen für die Kinderlosigkeit zu Grunde. Auch lesbische Paare nutzen die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung; ebenso alleinstehende Frauen, die keinen Partner haben. Gleichgeschlechtliche Paare haben in Deutschland jedoch keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung, ebenso wenig Alleinstehende.

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