IT-Planungsrat
Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Deutschland, welches die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik koordiniert. Die Möglichkeit dieser Zusammenarbeit wurde mit Art. 91c GG eröffnet. Gesetzliche Grundlage ist der (in Landes- und Bundesrecht transformierte) IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft trat und zur Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zum 1. Oktober 2019 überarbeitet wurde.
Hintergrund der Einrichtung des IT-Planungsrats sind die Empfehlungen der Föderalismuskommission II aus dem Jahr 2009, die u. a. eine Bündelung der IT-Koordinierung für mehr Effizienz und Bürgernähe vorsah. Der IT-Planungsrat agiert als Rechtsnachfolger des KoopA ADV.
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