Immunität (Medizin)

Immunität (lateinisch immunitas für ‚Freiheit von etwas‘ in Bezug auf die Gesundheit „Freiheit von Krankheit“, „immunis“ als Eigenschaftswort für „gefeit gegen/ frei von“) ist die angeborene oder durch Kontakt mit Pathogenen erworbene Unempfänglichkeit des Organismus gegenüber bestimmten Infektionskrankheiten.

Der Begriff bezeichnet dabei den biologischen Zustand eines Organismus, in welchem dieser ausreichende Abwehrmechanismen gegenüber bestimmten, krankmachenden Antigenen, wie z. B. Viren und Bakterien besitzt und deren krankmachender Wirkung gegenüber unempfänglich ist.

Eine Theorie der Immunität formulierte 1904 Jules Bordet.

Nach der Herkunft sind zu unterscheiden die meist unspezifische, angeborene Immunität und die erworbene Immunität, welche als ein erregerspezifischer Schutz natürlich erworben sein kann (z. B. nach einer Infektion, Erkrankung oder durch Stille Feiung) oder aber künstlich durch Impfung erworben wurde.

Nach dem Mechanismus, der zur Immunität gegenüber bestimmten Pathogenen geführt hat, werden in der modernen Immunitätslehre unterschieden:

  1. eine humorale Immunität durch spezialisierte Antikörper, die in den Körperflüssigkeiten (Blut, Lymphe) befindliche Antigene binden
  2. eine zellvermittelte Immunität (Gewebeimmunität, vermittelt über spezifisch sensibilisierte, immunkompetente Zellen).

Nach der Dauer besteht eine Immunität: temporär (vorübergehend, kurzzeitig), länger anhaltend oder lebenslang.

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