Importarzneimittel

Importarzneimittel sind Arzneimittel, die aus dem EU- bzw. EWR-Ausland importiert werden. Der Import von Arzneimitteln dient dem Zweck, die Arzneimittelkosten zu senken.

Eine abzugrenzende Sonderform ist der Einzelimport (in Deutschland nach § 73 Abs. 3 AMG), wonach ein im Inland nicht verfügbares, jedoch bezüglich Wirkstoff und Wirkstärke benötigtes Arzneimittel aus EU- bzw. EWR-Ländern oder aus Drittländern importiert werden kann.

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