Indemnität

Indemnität (lat. indemnitas, ‚die Schadlosigkeit‘; indemnātio, -ōnis, f., ‚die Schadloshaltung‘), d. h. die Verantwortungsfreiheit, bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher, disziplinarrechtlicher (u. U. auch zivilrechtlicher) Verfolgung. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar, während Immunität für Abgeordnete lediglich die Strafverfolgung für die Zeit des Mandats hemmt und daher kein echtes Verfahrenshindernis darstellt.

Indemnität ist auch eine Bezeichnung für die nachträgliche Legitimierung von rechtswidrigen, eigenmächtigen oder im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen der Regierung durch ein Parlament bzw. den zuständigen Souverän.

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