Nominator (Logik)

Ein Nominator (m., von lateinisch nominare benennen), auch singulärer Term oder Eigenname ist in der Sprachphilosophie und in der Prädikatenlogik ein Ausdruck, der genau einen Gegenstand bezeichnet. So bezeichnet beispielsweise der Ausdruck „1“ genau einen Gegenstand, die Zahl 1. Im Unterschied dazu ist ein Prädikat bzw. ein Prädikator, Begriffswort oder genereller Term ein Ausdruck, der für einen Begriff steht, unter den mehrere Gegenstände (oder auch keiner) fallen können. Ein Beispiel wäre der Begriff „Mensch“, unter den mehrere Menschen fallen.

Der Eigenname oder Name im traditionellen, sprachwissenschaftlichen Sinn bezeichnet einerseits nicht immer nur einen Gegenstand (Bsp.: Müller, Meier usw.), er ist also zu weit, umfasst andererseits aber auch nicht alle Nominatoren wie z. B. die Kennzeichnungen, ist also auch zu eng. In der Logik wird daher das Kunstwort singulärer Term bevorzugt, in der Sprachphilosophie spricht man von Eigennamen, allerdings in einem eingeschränkten, technischen Sinne. Die Bezeichnungen Nominator und Prädikator sind vor allem im Umfeld des Erlanger Konstruktivismus gebräuchlich.

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