Gewerbelärm

Als Gewerbelärm werden alle Lärmemissionen bezeichnet, die von gewerblichen Anlagen erzeugt werden, dieser wird auch als Industrielärm bezeichnet. Zu unterscheiden ist dabei der Lärm, der auf die in oder an der Anlage arbeitenden Menschen wirkt, und der Lärm auf die Umgebung bzw. die Nachbarschaft.

Zum Schutz der Menschen, die in oder an der Anlage arbeiten, gibt es in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung.

Das Regelwerk zum Schutz der Umgebung bzw. der Nachbarschaft ist in Deutschland die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-ImmissionsschutzgesetzTA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). Darin wird festgelegt, welche Immissionen bei den verschiedenen Immissionsorten (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet…) nicht überschritten werden dürfen. Zuständig für die Genehmigung und Überwachung sind in Deutschland in der Regel die Landratsämter.

Der Vollzug obliegt in Deutschland den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz – je nach Bundesland.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.