Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD
Ausgangspunkt ihres Tätigwerdens war der Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 20. September 1936, durch den mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 im Gefüge der Sicherheitspolizei (Sipo) Inspekteure der Sicherheitspolizei (IdS) eingesetzt wurden. Sie waren bei der geplanten Verschmelzung von Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst der NSDAP im gesamten Reich eines der wichtigsten Instrumente. Entsprechend der Dienstanweisung sollten sie vor allem, wie es hieß, für eine „verständnisvolle Zusammenarbeit“ auf den Ebenen der Provinzen und Länder, zwischen der Sipo und den Zentralstellen der allgemeinen und inneren Verwaltung, mit den Gauleitern der NSDAP und den Dienststellen der Wehrmacht sorgen. Sie standen außerhalb der Verwaltung, waren den Oberpräsidenten bzw. jeweiligen Innenministern persönlich unterstellt und handelten nur nach deren Weisung. Grundsätzlich wurden von Beginn an nur hauptamtliche Sicherheitsdienst-Führer, in der Mehrzahl Chefs eines SD-Oberabschnitts, als Inspekteure der Sicherheitspolizei eingesetzt.