Investierendes Genossenschaftsmitglied
Ein investierendes Genossenschaftsmitglied nach § 8 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz ist eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Genossenschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Genossenschaft eintritt und die Förderleistung der Genossenschaft bewusst nicht in Anspruch nimmt. Das beigetretene investierende Mitglied ist primär an Dividendenausschüttungen interessiert, so dass diese Form der Mitgliedschaft als Finanzanlage zu werten ist. Anders als bei der ordentlichen Genossenschaftsmitgliedschaft steht eine Gewinnerzielungsabsicht und nicht der Förderzweck der Genossenschaft im Vordergrund.
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