Ordentliches Genossenschaftsmitglied
Ein ordentliches Genossenschaftsmitglied ist eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, das als Mitglied an der Gründung einer Genossenschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Genossenschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung eintritt und die Förderleistung der Genossenschaft in Anspruch nehmen möchte. Bei einer Genossenschaftsmitgliedschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Genossenschaften wurden ins Leben gerufen, um ein gemeinsames Ziel mit einer Interessengemeinschaft besser erreichen zu können. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gab diesen Grundgedanken in seinem berühmtesten Zitat "Was einer nicht schafft, das schaffen viele.", wieder. Neben dem ordentlichen Genossenschaftsmitglied gibt es das investierte Genossenschaftsmitglied.