Isländische Staatsangehörigkeit
Die isländische Staatsangehörigkeit (ríkisborgararétt) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Islands mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Bei der isländischen Staatsangehörigkeit steht das Abstammungsprinzip im Vordergrund. Die skandinavischen Länder haben sich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert immer wieder abgestimmt, sodass sich ihre Staatsangehörigkeitsgesetze ähneln.
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