Jugendbeteiligung
Unter Jugendbeteiligung oder Jugendpartizipation wird die aktive Teilhabe von Kindern und jungen Menschen an Planungs- und Entscheidungsprozessen des öffentlichen Lebens, in Schule, Vereinen, oder verschiedenen politischen Ebenen, bzw. am Familienleben verstanden. Es ist dabei mehr gemeint als politische Partizipation von jungen Menschen, wie Parteimitgliedschaften, Mitarbeit in politischen Organisationen, Wahlen etc. Durch Artikel 12 der 1990 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention, die bisher von 196 Staaten (auch Deutschland, Österreich und der Schweiz) angenommen und ratifiziert wurde, verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten auf dem Grundsatz der Partizipation zu agieren.
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